AKTUELL: Vorgehen bei COVID-19 Infektionen
Leider kann es passieren, dass bei Mitarbeitern, deren Angehörigen, Klienten, Kindern etc. COVID-19 nachgewiesen wird. Für diesen Fall gilt in der Mühle folgende Regelung:
- Handelt es sich um eine Person, die Kontakt zu weiteren Mitarbeitern des Vereins hat, also i.d.R. Mitarbeiter, Klienten, etc. so ist verpflichtend schnellstmöglich die Geschäftsführung zu informieren.
- Bei Personen aus dem direkten Umfeld, zum Beispiel Partner, Kinder, etc. gibt es keine Pflicht zur Meldung. Trotzdem wird es sehr begrüßt, wenn auch in diesen Fällen die Geschäftsführung informiert wird.
Die Meldeung an die Geschäftsführung erfolgt unter der Corona-Hotline 02103 78924-88 und kann täglich rund um die Uhr abgegeben werden. Da direkter Kontakt zum Gesundheitsamt besteht bitte in jedem Fall zuerst die Geschäftsführung informieren. Alle weiteren Personen werden im Anschluss durch den Verein und das Gesundheitsamt zeitnah informiert.
Alle weiteren Schritte werden zwischen dem Gesundheitsamt und der Mühle abgestimmt.
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