AKTUELL: Vorgehen bei COVID-19 Infektionen

AKTUELL: Vorgehen bei COVID-19 Infektionen

Leider kann es passieren, dass bei Mitarbeitern, deren Angehörigen, Klienten, Kindern etc. COVID-19 nachgewiesen wird. Für diesen Fall gilt in der Mühle folgende Regelung:

  1. Handelt es sich um eine Person, die Kontakt zu weiteren Mitarbeitern des Vereins hat, also i.d.R. Mitarbeiter, Klienten, etc. so ist verpflichtend schnellstmöglich die Geschäftsführung zu informieren.
  2. Bei Personen aus dem direkten Umfeld, zum Beispiel Partner, Kinder, etc. gibt es keine Pflicht zur Meldung. Trotzdem wird es sehr begrüßt, wenn auch in diesen Fällen die Geschäftsführung informiert wird.

Die Meldeung an die Geschäftsführung erfolgt unter der Corona-Hotline 02103 78924-88 und kann täglich rund um die Uhr abgegeben werden. Da direkter Kontakt zum Gesundheitsamt besteht bitte in jedem Fall zuerst die Geschäftsführung informieren. Alle weiteren Personen werden im Anschluss durch den Verein und das Gesundheitsamt zeitnah informiert.

Alle weiteren Schritte werden zwischen dem Gesundheitsamt und der Mühle abgestimmt.

2 KOMMENTARE

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Wolfgang Berg

Ich entschuldige mich aufrichtig für diesen Kommentar! Aber ich teste einige Software zum Ruhm unseres Landes und ihr positives Ergebnis wird dazu beitragen, die Beziehungen Deutschlands im globalen Internet zu stärken. Ich möchte mich noch einmal aufrichtig entschuldigen und liebe Grüße 🙂

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Informationen aus Polen

Herzlichen Glückwunsch zu diesem herausragenden Beitrag! Dein Blog ist nicht nur eine Quelle der Information, sondern auch eine intellektuelle Oase. Dein Talent, eine Fülle von Ideen zu vermitteln, beeindruckt und inspiriert gleichermaßen.

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