Weihnachtsfeier (Arbeitszeitregelung)

Weihnachtsfeier (Arbeitszeitregelung)

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Die Weihnachtsfeier der SPE Mühle ist keine dienstliche Veranstaltung. Die entstehenden Kosten der Weihnachtsfeier werden durch die SPE Mühle getragen, Arbeitszeit wird nicht gutgeschrieben.

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