10-Stunden-Grenze
Die Arbeitszeiterfassung ist so eingestellt, dass Arbeitszeiten an einem Tag über 10 Stunden (Pausen werden natürlich nicht mitgerechnet) “abgeschnitten” werden. Ein Tagessaldo von mehr als 10 Stunden ist daher nicht möglich. Diese Regelung basiert auf §3 Arbeitszeitgesetz. Nach dieser Regelung ist die max. Arbeitszeit an einem Tag grundsätzlich 8 Stunden. Unter bestimmten Bedingungen kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Hierüber hinaus ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Diese Regelung ist gesetzlich verbindlich und bietet keinen Spielraum für den Arbeitgeber. Bei der Arbeitsorganisation ist daher zwingend darauf zu achten, dass an einem Arbeitstag die 10 Stunden nicht überschritten werden. Als Arbeitgeber muss dies durch die Anweisung der Kappung sichergestellt werden. Eine Gutschrift darüber hinausgehender Zeiten ist nicht möglich.