Zusatzversorgung
Der TVöD sieht verpflichtend eine betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter vor. In der SPE Mühle wird diese über die Rheinischen Versorgungskassen abgewickelt. Die Zusatzversorgung wird derzeit zu 100% vom Arbeitgeber getragen, lediglich bei Überschreiten von gesetzlich vorgesehenen Grenzen muss der Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung und Steuer leisten. Jeder Mitarbeiter erhält kurz nach Beschäftigungsbeginn eine Mitgliedsbescheinigung der Versorgungskasse, einmal im Jahr wird der aktuelle Anspruch per Post mitgeteilt.
Bei Fragen zur Zusatzversorgung in der Abrechnung ist die Personalabteilung der richtige Ansprechpartner. Bei allen Fragen zum Inhalt und zu Leistungen der Zusatzversorgung ist die Rheinische Zusatzkasse direkt zuständig:
https://www.versorgungskassen.de/zusatzversorgung/beratungsservice.html