Unbezahlter Urlaub

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In Ausnahmefällen ist es möglich, sich für einen kurzen Zeitraum beurlauben zu lassen. Sofern keine tarifvertraglichen oder gesetzlichen Gründe für eine Beurlaubung vorliegen und der zur Verfügung stehende Erholungsurlaub nicht ausreicht, ist auch eine unbezahlte Freistellung möglich. Eine solche Freistellung kann eine Reihe von Folgen haben. Ein Antrag auf Freistellung ist über das Intranet zu stellen.

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