Teilzeit
Teilzeitarbeitsverhältnisse sind alle Arbeitsverhältnisse, bei denen die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft nach dem TVöD entspricht. Derzeit sind dies 39 Stunden. Die Arbeitszeit ist fester Bestandteil des Arbeitsvertrags und kann auch nur durch eine Vertragsänderung angepasst werden.
Änderungen der Arbeitszeit können jederzeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Änderung der Arbeitszeit besteht jedoch nur unter engen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Durch Betriebsvereinbarung hat die SPE Mühle festgelegt, dass bei Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bezüglich der Betriebsgröße die SPE Mühle als Ganzes betrachtet wird, also inkl. sämtlicher Tochtergesellschaften. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es unter bestimmten Umständen auch Ansprüche auf Änderung der Teilzeit und Möglichkeiten für bestimmte Zeiträume befristet die Arbeitszeit zu ändern. [SL1] [MS2]
Ein Wunsch der Änderung der Arbeitszeit ist über die Teamleitung anzuzeigen.