Raucherpause
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„Raucherpausen“ sind keine besonderen Pausen. Wie bei allen Unterbrechungen der Arbeit zu privaten Zwecken sind auch Raucherpausen als Pausen zu buchen. Wichtig: Dauert eine Pause länger als 15 Minuten, so wird sie auf die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen angerechnet. Alle kürzeren Pausen führen nur zu einer Verkürzung der Arbeitszeit.