Krankengeld

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Gesetzlich Krankenversicherte haben in der Regel einen Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zur Gehaltszahlung verpflichtet ist. Dies ist in der Regel der Fall wenn ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist oder sich in Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt befinden. Wichtig: Der Zeitraum muss nicht zusammenhängend sein. Bei einer Erkrankung aufgrund der selben Ursache (Fortsetzungserkrankung) werden auch kürzere Zeiträume innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem ersten Krankheitstag zusammengezählt. Genaue Informationen erteilt die Krankenkasse. Mitarbeiter, bei denen die Gehaltszahlung eingestellt wird, erhalten hierüber rechtzeitig eine Information[MS1] . [SL2]

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