Jahressonderzahlung
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Der TVöD sieht in seiner aktuell geltenden Fassung eine Jahressonderzahlung vor („Weihnachtsgeld“). Die Sonderzahlung erhält jeder Mitarbeiter, der am 1. Dezember in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht. Wichtig: Ausgezahlt wird die Sonderzahlung bereits mit der Novemberabrechnung, entscheidend ist aber der Stichtag. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsgehalt der Monate Juli, August und September. Ist ein Mitarbeiter nicht das ganze Kalenderjahr beschäftigt, so reduziert sich die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Beschäftigung.