G42 – Unterweisung
Die Vorsorgeuntersuchung nach G42 (BioStoffV) dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor schwerwiegenden Infektionen. Im sozialen Bereich handelt es sich dabei vor allem um einen Schutz vor – bzw. eine Früherkennung von – Hepatitis A, B und C sowie allen anderen impfbaren und nicht impfbaren Infektionskrankheiten.
Arbeitnehmern in der Kinderbetreuung soll mithilfe der G42-Vorsorgeuntersuchung vor allem ein Schutz gegen die klassischen Kinderkrankheiten aber auch Hepatitis A sichergestellt werden.
Eine G42-Vorsorgeuntersuchung in Hinblick auf Infektionsgefährdung wird verpflichtend als „Pflichtuntersuchung“ gemäß ArbMedvV durchgeführt. Sie ist zwingend das erste Mal vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.
Soweit es nicht anderweitige gesetzliche Regelungen gibt, sind alle Impfungen im Rahmen der G42 freiwillig. Der Arbeitgeber erfährt keine medizinischen Details aus der Untersuchung. Lediglich bei Inanspruchnahme der Impfleistungen erfolgt die Information im Zuge der Rechnungstellung.
Die Personalabteilung fordert die Mitarbeiter rechtzeitig schriftlich auf, an der G42 Untersuchung teilzunehmen. Hinweis: Die Untersuchung muss zwingend in der vorgeschriebenen Frist vorgenommen werden. Kommt ein Arbeitnehmer der Untersuchungspflicht verschuldet nicht nach, muss dieser nach Fristablauf freigestellt werden! In diesem Fall würde die Freistellung ohne Fortzahlung der Bezüge erfolgen.