EDV-Berechtigungen
Das EDV-System der Mühle arbeitet mit Berechtigungen. Aus diesem Grund besitzt jeder Mitarbeiter einen namensgebundenen Zugang zur EDV und den verschiedenen Anwendungen. Wichtig: Es ist ausdrücklich untersagt, die persönlichen Zugangsdaten Dritten (auch Kollegen!) zugänglich zu machen. Dies kann ggf. erhebliche Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen nach sich ziehen, die auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Da vor allem Verstöße gegen den Datenschutz auch durch den Datenschutzbeauftragten begleitet werden, bestehen wenig Spielräume für den Arbeitgeber.
Berechtigungen werden durch die Personalabteilung vergeben und werden durch das entsprechende Formular im Intranet beantragt. Die Beantragung erfolgt durch jeweiligen Vorgesetzten des Mitarbeiters entsprechend den Vorgaben des Formulars.