Dienstreise (Zeiterfassung)
Dienstreisen sind alle dienstlichen Unternehmungen, bei denen der Anfang und/oder das Ende der Tätigkeit außerhalb von Hilden vorgenommen wird, sowie alle Unternehmungen, bei denen durch die Reise die tägliche Soll-Arbeitszeit überschritten wird.. Für Dienstreisen gilt eine vom Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarung. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung unterscheidet die SPE Mühle nicht mehr zwischen Arbeits- und Reisezeiten. Für Dienstreisen gelten folgende Verfahren:
Dienstreisen, bei denen der Anfang und das Ende an der eigenen Dienststelle liegt.
Diese Dienstreisen werden „normal“ im Terminal gebucht. Bei Verlassen der Dienststelle wird dabei das Merkmal „Dienstreise“ eingebucht. Pausen etc. müssen normal gebucht werden.
Dienstreisen, bei denen der Anfang oder das Ende an der eigenen Dienststelle liegt.
Auch diese Dienstreisen werden nochmal gebucht. Die Buchung am jeweiligen Einsatzort (Anfang oder Ende) muss nachgetragen werden. Wichtig: Dauert der Weg zwischen dem Einsatzort und dem Wohnort höchstens genausolang wie der Weg von der Dienststelle zum Einsatzort, so kann der Weg zum bzw. vom Einsatzort auch als Dienstreise gebucht werden. Dauert der Weg länger, so beginnt die Dienstzeit am Einsatzort bzw. an der Dienststelle. Pausen etc. müssen normal gebucht werden.
Dienstreisen, bei denen weder Anfang oder das Ende an der eigenen Dienststelle liegt.
In diesem Fall hat der Mitarbeiter die Wahl:
- Der Tag der Dienstreise kann als ganztägige Abwesenheit mit dem Grund „Dienstreise“ beantragt werden.
- Der Tag kann wie ein „normaler“ Tag durch Einzelbuchungen erfasst werden. In diesem Fall ist der Beginn mit einem Kommen und einer Dienstreise – Buchung vorzunehmen. Pausen etc. müssen in diesem Fall ebenfalls gebucht werden.
Wichtig: Die Gesamtarbeitszeit an einem Tag darf inkl. der Reisezeiten nicht mehr als 10 Stunden betragen. Hierbei ist bei der Arbeitszeitplanung zwingend zu achten.