Dienstfahrzeuge (private Nutzung)

Dienstfahrzeuge (private Nutzung)

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Die private Nutzung der Dienstfahrzeuge ist grundsätzlich möglich. Hierbei sind jedoch einige Dinge zu beachten:

  • Die private Nutzung ist nur nach vorheriger Genehmigung der Verwaltung gestattet. Bei der Verwaltung ist dabei rechtzeitig der Zeitraum und die geplante Nutzung (voraussichtliche Kilometer, Einsatzzweck) mitzuteilen.
  • Die Buchung von Privatfahrten erfolgt über Outlook. Dabei ist zwingend im Betreff „PRIVAT“ anzugeben.
  • Dienstliche Nutzungen haben Vorrang. Wird das Fahrzeug dienstlich benötigt, darf die Verwaltung die Buchung ohne Rückfrage stornieren, teilt dies aber sofort mit.
  • Die private Nutzung der Dienstfahrzeuge ist ein geldwerter Vorteil im Sinne der Abgabenordnung. Die gefahrenen Kilometer müssen daher vom Nutzer versteuert werden. Dabei wird als zu versteuernder Betrag angesetzt:

Für den Bus:       30 Cent / Kilometer

Für den PKW:    30 Cent / Kilometer

Das Fahrzeug ist betankt wieder zurückzugeben. Die Betankung ist ins Fahrtenbuch einzutragen. Wird nicht getankt oder zur Betankung die Flottenkarte genutzt, so werden für den Kraftstoff von der nächsten Gehaltsabrechnung folgende Beträge einbehalten:

Für den Bus:       12 Cent / Kilometer

Für den PKW:    12 Cent / Kilometer

  • Die Fahrzeuge dürfen nur durch Mitarbeiter der SPE Mühle gefahren werden, die auch sonst die Voraussetzungen für die Nutzung der Fahrzeuge erfüllen. Die Weitergabe der Fahrzeuge an Dritte, auch bei Anwesenheit von Mitarbeitern, ist nicht erlaubt.

Für Schäden am Fahrzeug bei Privatfahrten haftet in vollem Umfang der Mitarbeiter. Sollte es zu einem Versicherungsschaden kommen, so haftet der Mitarbeiter auch für eventuelle Schäden die durch die Höhergruppierung in der Versicherung entstehen.

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