Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit zur beruflichen oder politischen Weiterbildung sog. Bildungsurlaub zu beantragen. Für Mitarbeiter mit einer 5-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Kalenderjahr, bei Teilzeitkräften mit weniger Tagen entsprechend weniger.
Aufgrund der Betriebsgröße der SPE Mühle besteht pro Kalenderjahr nur für einen Teil der Mitarbeiter ein Anspruch auf Bildungsurlaub. Da der Arbeitgeber Anträge auf Bildungsurlaub nur in wenigen Ausnahmen ablehnen kann werden die Anträge ausschließlich nach Datum des Eingangs entschieden. Bei erreichen der max. Gesamtzahl (10%-Grenze) können die weiteren Anträge nicht mehr genehmigt werden. Ein Übertrag des Anspruchs ins Folgejahr ist nicht möglich.
Antragsverfahren:
Zunächst muss eine Fortbildung gesucht werden, die die Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub erfüllt. Informationen und Kursangebote gibt es z.B. unter Bildungsurlaub.de. Wichtig: Die Kosten für den Bildungsurlaub trägt der Arbeitnehmer allein!
Wenn eine Fortbildung gefunden ist, muss hierfür die Arbeitsbefreiung beim Arbeitgeber beantragt werden („Antrag auf Bildungsurlaub“). Dabei ist das genaue Datum der Fortbildung sowie die Unterlagen zur Veranstaltung mit einzureichen. Der Antrag kann formlos schriftlich oder im Intranet gestellt werden. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt sein. Nach dem gestellten Antrag wird schnellstmöglich über den Antrag beschieden, spätestens binnen drei Wochen muss eine Entscheidung getroffen sein.