Ausschuss für Arbeitssicherheit

Ausschuss für Arbeitssicherheit

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Der Ausschuss für Arbeitssicherheit ist ein in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschriebener Ausschuss. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
  • dem Betriebsarzt
  • der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • den Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.

Der Ausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal im Quartal zusammen.

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