Ausschuss für Arbeitssicherheit
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Der Ausschuss für Arbeitssicherheit ist ein in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschriebener Ausschuss. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- dem Betriebsarzt
- der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- den Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Ausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal im Quartal zusammen.