Arbeitsunfähigkeit

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Irgendwann erwischt es jeden – man wird krank (arbeitsunfähig). In diesem Fall ist einiges zu beachten:

Vor Arbeitsbeginn ist die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bei der Personalabteilung unter

02103 / 78924-80

anzuzeigen. Das Aufsprechen auf den Anrufbeantworter genügt. Die Arbeitsunfähigkeit ist für jeden Fehltag anzuzeigen, es ist aber möglich, sich bereits am Anfang für mehrere Tage abzumelden. Eine Meldung in der eigenen Abteilung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, die Kollegen freuen sich aber sicher über diese (freiwillige!) Info. Die Verwaltung informiert die Abteilung über den Ausfall.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorgelegt werden. Wichtig: Es zählen in diesem Zusammenhang Kalendertage, nicht Arbeitstage! Die Bescheinigung muss der Personalabteilung spätestens am ersten (eigentlichen) Arbeitstag nach dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden. (Beispiel: Der dritte Krankheitstag ist ein Freitag, dann muss die Bescheinigung am Montag darauf vorgelegt werden). Die Bescheinigung kann im Original oder in elektronischer Form (über das Formular im Intranet) abgegeben werden. Für die Frist zählt der Eingang in der Personalabteilung (wichtig für postalische Übersendung).

Arbeitsunfähigkeiten – auch Kurze – haben eine Menge rechtliche Folgen auch außerhalb des Arbeitsvertrags. Bitte daher unbedingt auch die weiteren Erläuterungen zur AU-Bescheinigung, AU im Urlaub, AU des Kindes etc. lesen!


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