Regelungen für das Betreten von Einrichtungen ab 23.03.2020

Regelungen für das Betreten von Einrichtungen ab 23.03.2020

Ab Montag werden die meisten Einrichtungen der Mühle ganz oder zeitweise für Publikumsverkehr geschlossen sein. Bis mindestens 19.04. gilt:

  1. Unnötiges Aufhalten in den Räumlichkeiten der SPE Mühle ist zu unterlassen. Es ist grundsätzlich erlaubt, notwendiges Material für die mobile Arbeit zu holen. Kontakt zu anderen Mitarbeitern sollte hierbei aber vermieden werden.
  2. Arbeiten in den Büros ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn die Tätigkeit zwingend in den Räumen der Mühle ausgeführt werden muss. Diese Tätigkeiten sind jedoch auf das mögliche Minimum zu reduzieren!

Insbesondere für die Einrichtungen, die komplett schließen:

  • Bitte die ungenutzten Telefone in den DND-Modus versetzen. Die Telefonanlage reagiert sonst, insbesondere bei Nutzung von mobilem Arbeiten, nicht immer wie gewünscht. (Dies gilt übrigens auch außerhalb von Corona.)
  • Bitte die Heizungen (außer Mühle) auf Frostschutz herunterstellen.
  • Unnötige elektrische Geräte, Licht etc. ausschalten.
  • Aus gegebenem Anlass: In diversen Büros finden sich ungeprüfte private elektrische Geräte (Ladekabel, elektronische Bilderrahmen, etc.). Der Anschluss ungeprüfter Gerät ist nicht nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Die Voraussetzungen liegen in der Regel bei Privatgeräten nicht vor. Die Mühle verbietet arbeitsrechtlich das Aufladen des eigenen Handys nicht, sofern die Voraussetzungen für das Gerät vorliegen. Im Sinne des Brandschutzes und der Versicherung haftet jeder Mitarbeiter bei Anschluss von Privatgeräten für diese und daraus entstehende Schäden selbst. Vor diesem Hintergrund kann nur dringend davon abgeraten werden, nicht durch den Elektriker ausdrücklich geprüfte Geräte anzuschließen, geschweige denn in Abwesenheit laufen zu lassen.

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