Mitarbeiter mit besonderen Risiken bei einer Corona-Erkrankung
Der SPE Mühle ist natürlich daran gelegen, die Gesundheit der Mitarbeiter so gut es geht zu schützen. Vom RKI wurden bestimmte Gruppen benannt, die aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen einem besonderen Risiko auf einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung ausgesetzt werden. Mitarbeiter, die zu diesen Gruppen gehören, sollen entsprechend geschützt werden. Hierzu ist folgendes Verfahren festgelegt:
- Mitarbeiter mit einem besonderen Risiko besprechen dies zunächst mit ihrem eigenen Hausarzt. Schätzt dieser das Risiko als nicht zumutbar ein wird er eine AU bescheinigen. Sollte keine AU bescheinigt werden, muss die Mühle als Arbeitgeber von einer uneingeschränkten Einsatzfähigkeit ausgehen.
- Bescheinigt der Hausarzt keine AU kann er stattdessen auch das besondere Risiko bei Erkrankung bescheinigen. In diesem Fall wird durch die SPE Mühle eine betriebsärztliche Untersuchung eingeleitet. In dieser wird festgestellt, welche Tätigkeiten noch durchgeführt werden dürfen.
Unabhängig von diesem Verfahren sind alle Leitungen gehalten, den Einsatz von Mitarbeitern mit besonderen Risiken bei der Personalplanung zu berücksichtigen und möglichst zu minimieren.
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