Krankschreibung per Telefon wieder möglich
Seit dem 19.10.20 ist für Patient*innen mit Atemwegserkrankungen wieder eine telefonische Krankschreibung für bis zu sieben Kalendertagen möglich. Die neuerliche Sonderregelung gilt auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA) zunächst bis zum Jahresende. Die niedergelassenen Ärzt*innen müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Details zur Bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit finden Sie hier.
Schreibe einen Kommentar