Information zur Corona-Sonderzahlung

Information zur Corona-Sonderzahlung

In diesem Jahr haben sich die Tarifparteien auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Bestandteil ist unter anderem eine einmalige „Corona-Sonderzahlung“. Diese ist steuerfreu und soll mit dem Dezembergehalt ausgezahlt werden. Leider liegt der Tariftext noch nicht vor, was normalerweise ein Hindernis für die Umsetzung der Regelungen darstellt.

Trotz des Fehlens werden wir versuchen, die Tarifsteigerung bereits in diesem Monat umzusetzen. Auf jeden Fall ausgezahlt wird die Sonderzahlung, da es ansonsten mit der Anrechnung der Steuerfreibeträge zu Problemen kommen kann. Dabei werden wie folgt ausgezahlt:

An alle Mitarbeiter, die am 1.10.2020 beschäftigt waren und ab dem 1.3. mindestens einen Tag auf Entgelt hatten:

  • Für die Tarifstufen S1 – S8b: 600,00 EUR
  • Für die Tarifstufen S9 – S18: 400,00 EUR
  • Für die Tarifstufen E1 – E8: 600,00 EUR
  • Für die Tarifstufen E9a – E12: 400,00 EUR
  • Für die Tarifstufen E13 – E15: 300,00 EUR
  • Für Auszubildende und Berufspraktikanten: 225,00 EUR

Zum letztbekannten Zeitpunkt war die Sonderzahlung für die S-Gruppen noch nicht im Tariftext vorhanden. Es ist aber angekündigt, dass dies geändert wird. Solange es keine rechtliche Verankerung im Tariftext gibt, können wir die Zahlung nur unter Vorbehalt leisten. Dies betrifft nur die S-Tarifgruppen.

EIN KOMMENTAR

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Malin Schmidt

❤️❤️❤️

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