Hinweis zu Corona Einreisebestimmungen
Zu Beginn der Sommerferien hier nochmal ein paar wichtige Hinweise zum Thema Quarantäne nach Wiedereinreise in die Bundesrepublik.
Das Land NRW hat eine Coronaeinreiseverordnung erlassen. In dieser ist geregelt, dass bei der Rückkehr aus einem Land, welches als Corona-Risikogebiet durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt wurde, zwingend eine 14-tägige Quarantäne durchzuführen ist.
Die aktuelle Liste der Risikogebiete kann hier eingesehen werden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Wichtig:
Für das Arbeitsverhältnis, also insbesondere die Lohnfortzahlung, ist es wichtig, dass zum Zeitpunkt der Abreise das Urlaubsziel kein Risikogebiet war. Stand das Land bei Abreise bereits als Risikogebiet fest, so muß die Quarantäne entweder über Urlaub abgedeckt werden, oder es erfolgt eine Freistellung ohne Fortzahlung der Bezüge! Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt.
Erfolgt die Einordnung des Urlaubslands während des Aufenthalts, so ist die SPE Mühle unverzüglich hierüber zu informieren. Es gelten die Regelungen zur AU-Meldung im Urlaub analog. In diesem Fall erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge.
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