„Corona-FAQ“: Was passiert bei Schließung von Einrichtungen

„Corona-FAQ“: Was passiert bei Schließung von Einrichtungen

Derzeit sieht es so aus, als ob (bundesweit) Schulen und Kindertageseinrichtungen von behördlicher Seite geschlossen würden. Aber auch alle anderen Einrichtungen oder Standorte kann dies betreffen.

Welche Einrichtungen geschlossen werden und ab wann, entscheiden entweder gesetzlich vorgegebene Stellen (Gesundheitsamt, Land NRW) oder der Verein selbst. Für die Mitarbeiter macht es dabei keinen Unterschied, wer die Entscheidung getroffen hat.

Bei Schließung einer Einrichtung gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Mitarbeiter arbeiten zuhause. In diesem Fall wird technisch die Möglichkeit der mobilen Arbeit eingeräumt. Auf Gehalt etc. hat dies dann keinerlei Einfluss. Details der mobilen Arbeit werden im Bedarfsfall individuell geregelt.
  2. Die Mitarbeiter werden unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Es muss also nicht gearbeitet werden, das Gehalt wird in vollem Umfang weiter bezahlt. Bei dieser Art von Freistellung wird allerdings eine Anrechnung von Überstunden erfolgen. Dies bedeutet, dass zunächst die Überstunden bis auf 0 abgebaut werden müssen, erst dann greift die Freistellung. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat wird es aber auf keinen Fall angeordneten „Zwangsurlaub“ geben.

Sollte es zur Schließung einer Einrichtung kommen, werden alle relevanten Informationen hier im Intranet veröffentlicht.

Wichtig: Anweisungen des Landes NRW und Veröffentlichungen in der Presse haben zunächst keine Bindungswirkung im Arbeitsvertrag. Dies bedeutet: Auch wenn in der Zeitung steht, dass alle Kitas geschlossen haben – solange seitens der SPE Mühle keine Freistellung erfolgt, müssen alle Mitarbeiter zur Arbeit kommen. Die Freistellung wird ebenfalls hier im Intranet veröffentlicht. Dies hat insofern Bedeutung, als das verfrühtes Fernbleiben Auswirkungen auf die Erstattungen haben kann, die die SPE Mühle als Ersatz für die Lohnkosten bekommt. Schäden, die der Mühle hierdurch entstehen, müssten an die Mitarbeiter weiter gegeben werden. Daher ausdrücklich die Bitte: Wir werden so schnell wie möglich alle notwendigen Anweisungen aussprechen, „Alleingänge“ sollten jedoch unbedingt vermieden werden!

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