Auslandsaufenthalte und Quarantäne
In Kürze stehen wieder Feiertage an, aber auch das Wetter lädt zu Wochenendausflügen ein. Derzeit gelten für Auslandsreisen und vor allem für die Rückkehr aus diversen Ländern, u.a. auch die Niederlande, besondere Bestimmungen. Teilweise umfassen diese auch Quarantänevorschriften.
Die Bitte: Bei geplanten Aufenthalten bitte unbedingt vorher die Rahmenbedingungen mit der Personalabteilung abstimmen. Hierzu bitte die Dauer des geplanten Aufenthalts und das Zielland per Email an personal@spe-muehle.de senden. Die Bedingungen werden dann umgehend geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung über mögliche Folgen.
Derzeit sind viele Fragen noch nicht abschliessend geklärt. Dazu gehört die Frage, ob durch eine „durch Urlaub selbstverursachte Quarantäne“ zum Verlust auf Entgeltfortzahlung führt.
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