AKTUELL: Corona-Dienstanweisung #9
Mit Wirkung zum 21.06.2020 tritt die neue Fassung #9 der Dienstanweisung in Kraft und damit auch in der Mühle weitere Lockerungen.
Die neue Fassung gibt es hier: http://intranet.xx5yy7zz82103.spe-muehle.de/wp-content/uploads/2020/06/CORONA-DA-9-mitAnlagen.pdf
Wichtige Hinweise:
- Das Prinzip der Abteilungs-Trennung wird aufgegeben. Ab dem 21.06. gilt das Prinzip der Standort-Trennung, innerhalb eines Standorts dürfen Mitarbeiter wieder abteilungsübergreifend Kontakt haben, soweit nicht anderweitige Regelungen dagegen sprechen (z.B. Coronabetreuungsverordnung im Kindergarten)
- In den besonderen Regelungen finden sich viele Streichungen. Ein großer Teil sind redaktionelle Streichungen, da sich entsprechende Regelungen in den allgemeinen Regelungen befinden. Eine Streichung eines Verbots ist nicht gleichbedeutend mit einer Erlaubnis.
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