AKTUELL: Corona-Dienstanweisung #11
Mit Wirkung zum 31.07.2020 tritt die neue Fassung – Nummer 11 – der Corona-Dienstanweisung in Kraft. In dieser Anweisung befinden sich einige wichtige Änderungen – alle in gelber Farbe markiert. Die wichtigsten Punkte sind:
- Die Dienstanweisung gilt nun unbefristet
- Neue Regelungen zu AU-Meldungen (nicht nur bei Verdacht auf COVID-19) sowie bei festgestellter COVID19-Erkrankung
- Neuregelungen zur Abteilungs- bzw. Standorttrennung
- Neuregelungen zu übergreifenden und größeren Besprechungen
- Diverse abteilungsspezifische Änderungen
Die aktuelle Dienstanweisung nebst Anlagen kann hier heruntergeladen werden:
http://intranet.xx5yy7zz82103.spe-muehle.de/wp-content/uploads/2020/07/CORONA-DA-11-mitAnlagen.pdf
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