Kreis Mettmann Risikogebiet – Allgemeinverfügung

Kreis Mettmann Risikogebiet – Allgemeinverfügung

Seit dem 14.10.2020 ist der Kreis Mettmann offizielles Risikogebiet. Mit Wirkung ab dem 15.10. tritt in allen Städten des Kreises, also auch in Hilden, eine Allgemeinverfügung in Kraft, welche die geltende Coronaschutzverordnung verschärft. Für die Dienstausübung sind vor allem zwei Punkte von Bedeutung:

  1. Die Gruppengröße für Zusammenkünfte mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist auf 5 Personen begrenzt. Dies betrifft insbesondere Ausflüge mit Kindern. Bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Dienstanweisung #14 (geplant für übernächste Woche) gilt daher, dass Ausflüge mit mehr als 5 Personen insgesamt nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung gestattet sind. Als Ausflug ist jedes Verlassen der Einrichtung zu werten.
  2. Bei Veranstaltungen und Versammlungen entfällt die Erlaubnis, auf dem eingenommenen Sitzplatz die Maske abzunehmen. Dies betrifft keine betriebsinternen Teamsitzungen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Dienstanweisung #14 (geplant für übernächste Woche) gilt daher, dass bei der Durchführung von Sitzungen mit externen Teilnehmern die Maskenpflicht nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung aufgehoben wird.

Die Genehmigungen sind vorab per Email mit einer aussagekräftigen Beschreibung der Sitzung / des Ausflugs unter sven.lutter@spe-muehle.de anzufragen.

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