Elektronische Gehaltsabrechnung

Elektronische Gehaltsabrechnung

Im Rahmen einer elektronischen Prüfung hat uns der Dienstleister für die elektronischen Gehaltsabrechnungen mitgeteilt, dass rund 2/3 aller Mitarbeiter noch nie Zugriff auf ihre Gehaltsabrechnungen genommen haben. Selbstverständlich ist das Lesen der Abrechnungen nicht verpflichtend, trotzdem kann ein kurzer Blick auf die Abrechnung jeden Monat nicht schaden:

Gehaltsabrechnungen können immer Fehler enthalten. Nicht nur wir, auch der Dienstleister und die Sozialversicherungen sind inzwischen an den Abrechnungen durch automatische Systeme beteiligt.

Der TVöD gestattet die Korrektur von Fehlern nur innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten – das bedeutet, dass danach keine Korrekturen an den Abrechnungen mehr vorgenommen werden dürfen (!).

Es ist daher dringend angeraten, sich die mindestens den Zugang zur eigenen Abrechnung zu verschaffen. Die Zugangsdaten sind vor vielen Monaten per EMail zugeschickt worden. Wenn diese nicht mehr bekannt sind oder der Zugang aus sonst irgendwelchen Gründen nicht (mehr) funktioniert, bitte ein Ticket legen:

Meldung über Problem beim Einloggen

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