Corona-Dienstanweisung #12

Corona-Dienstanweisung #12

Mit Wirkung von heute tritt die neue Fassung der Corona-Dienstanweisung, die Nummer 12, in Kraft. Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle Änderungen, neu bzw. geändert sind:

  • Möglichkeit der betrieblichen Quarantäne bei Erkrankung von nahestehenden Personen
  • Freiwillige präventive Testungen im Rahmen des Landesprogramms während der Arbeitszeit durch den Betriebsarzt
  • Entfall der Möglichkeiten der „Überbelegung“ von Besprechungsräumen.
  • Nutzung des großen Gruppenraums bei Qiagen als Besprechungsraum

Das Dokument zum Download gibt es hier:

http://intranet.xx5yy7zz82103.spe-muehle.de/wp-content/uploads/2020/08/CORONA-DA-12-mitAnlagen.pdf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert