Corona-Dienstanweisung #12
Mit Wirkung von heute tritt die neue Fassung der Corona-Dienstanweisung, die Nummer 12, in Kraft. Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle Änderungen, neu bzw. geändert sind:
- Möglichkeit der betrieblichen Quarantäne bei Erkrankung von nahestehenden Personen
- Freiwillige präventive Testungen im Rahmen des Landesprogramms während der Arbeitszeit durch den Betriebsarzt
- Entfall der Möglichkeiten der „Überbelegung“ von Besprechungsräumen.
- Nutzung des großen Gruppenraums bei Qiagen als Besprechungsraum
Das Dokument zum Download gibt es hier:
http://intranet.xx5yy7zz82103.spe-muehle.de/wp-content/uploads/2020/08/CORONA-DA-12-mitAnlagen.pdf
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