Urlaubssperre

Urlaubssperre

< Alle Themen
Inhaltsverzeichnis

Bei einer Urlaubssperre wird seitens des Arbeitgebers ein Zeitraum benannt, innerhalb dessen grundsätzlich kein Erholungsurlaub genehmigt wird. Für Mitarbeiter bedeutet dies:

  • Möchte in einem solchen Zeitraum ein Mitarbeiter einen Urlaub beantragen, so wird er in jedem Fall abgelehnt.
  • Hat ein Mitarbeiter bereits einen Urlaub in einem solchen Zeitraum genehmigt bekommen, so gilt die Genehmigung natürlich weiter. In besonderen Fällen steht dem Arbeitgeber das Recht zu, eine solche Genehmigung zu wiederrufen. In diesem Fall werden dem Arbeitnehmer alle Ausgaben ersetzt, die durch den Widerruf erfolgt sind.

Eine Urlaubssperre ist beteiligungspflichtig durch den Betriebsrat, d.h. dieser muss  der Sperre zustimmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert