Unfall
Der Arbeitsunfall (auch Betriebsunfall, Berufsunfall) ist in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall eines Arbeitnehmers, den dieser während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erleidet. Arbeitsunfälle sind nicht über die eigene Krankenkasse, sondern über die Berufsgenossenschaft versichert. Bei Arbeitsunfällen ist wie folgt vorzugehen:
- Wenn eine dringende medizinische Versorgung notwendig ist, ist der Rettungsdienst zu informieren. Ist ein normaler Arztbesuch ausreichend, ist zunächst der sog. Durchgangsarzt zu konsultieren. In Hilden sind dies folgende Ärzte:
- ZAC Hilden, Walderstr. 38, 40724 Hilden
- St. Josef Krankenhaus, Walderstr. 34-38, 40724 Hilden
- Dr. Fartash, Bahnhofsallee 20, 40721 Hilden
Dem Arzt ist auf jeden Fall mitzuteilen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
2. Der Unfall ist im Verbandbuch einzutragen. Ab Monat[MS1] 2020 gibt es in der SPE Mühle nur noch das elektronische Verbandbuch im Intranet. In diesem ist der Unfall zu dokumentieren. Soweit notwendig nimmt die Personalabteilung anschließend wegen einer Meldung an die Berufsgenossenschaft Kontakt auf.