Rosenmontag (Arbeitszeitregelung)
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Im Zuge der Umstellung von der 40 auf die 39-Stunden-Woche wurde der bisher arbeitgeberseitige „Feiertag“ abgeschafft. Um allen Mitarbeitern den Brauchtumstag an diesem Tag zu ermöglichen, gelten an diesem Tag Betriebsferien. Rosenmontag ist daher in der Zeiterfassung entweder durch Urlaub oder Überstundenfrei zu buchen. Ein Arbeiten an diesem Tag ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.