Impfungen (Kostenübernahme)
Die SPE Mühle trägt die K[MS1] osten von notwendigen Impfungen. Notwendig sind Impfungen immer dann, wenn sie im Rahmen der G42-Untersuchung als notwendig festgestellt werden. Da die SPE Mühle keine Informationen zu den Empfehlungen im Rahmen der G42 bekommen darf, werden grundsätzlich alle Impfungen übernommen, die durch den Betriebsarzt im Rahmen der G42 von diesem abgerechnet werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass keine Impfungen übernommen werden können, die bei anderen Ärzten durchgeführt werden. Möchte ein Mitarbeiter trotzdem lieber bei seinem Hausarzt Impfungen durchführen lassen, so sollte er vorher die Kostenübernahme durch die Krankenkasse prüfen lassen – die meisten Impfungen werden inzwischen auch auf diesem Wege erstattet.