Heilig Abend (Zeiterfassung)

Heilig Abend (Zeiterfassung)

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Heilig Abend ist gem. dem aktuellen Tarifvertrag ein sogenannter „Soll-Feiertrag“. Der Arbeitgeber soll diesen Arbeitstag arbeitsfrei halten, die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. In der Praxis ist dieser Tag bei allen Mitarbeitern als Feiertag in der Zeiterfassung hinterlegt.

Hinweis:  Sollte es aus zwingenden Gründen erforderlich sein, dass an diesem Tag Arbeit angeordnet wird, so gilt dieser Tag nicht als Feiertag im Sinne der Zuschlagsberechnung.

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