Heilig Abend (Zeiterfassung)
Inhaltsverzeichnis
Heilig Abend ist gem. dem aktuellen Tarifvertrag ein sogenannter „Soll-Feiertrag“. Der Arbeitgeber soll diesen Arbeitstag arbeitsfrei halten, die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. In der Praxis ist dieser Tag bei allen Mitarbeitern als Feiertag in der Zeiterfassung hinterlegt.
Hinweis: Sollte es aus zwingenden Gründen erforderlich sein, dass an diesem Tag Arbeit angeordnet wird, so gilt dieser Tag nicht als Feiertag im Sinne der Zuschlagsberechnung.