Betriebsausflug (Arbeitszeitregelung)

Betriebsausflug (Arbeitszeitregelung)

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Der Betriebsausflug ist eine dienstliche Veranstaltung. Mit dem Betriebsrat der SPE Mühle ist daher folgende Regelung vereinbart:

Für Mitarbeiter, die am Betriebsausflug vollständig teilnehmen, wird ein kompletter Arbeitstag einer Vollzeitkraft – derzeit 7:48 Stunden – gutgeschrieben. In der Zeiterfassung erscheint hierzu der Vermerk „Betriebsausflug“. Dieser Vermerk wird durch die Personalabteilung in den Tagen nach dem Betriebsausflug eingetragen für alle Mitarbeiter, die sich auf der Anwesenheitsliste befinden.

Alle Mitarbeiter, die nicht oder nicht vollständig am Betriebsausflug teilnehmen, müssen den Tag selbst buchen. Bei Nichtteilnahme erfolgt dies durch eine Urlaubs- oder Überstundenbuchung, ansonsten durch normale Kommen- und Gehen-Buchungen.

Hinweis: Sind am Tag des Betriebsausflugs Buchungen in der Zeiterfassung vorhanden, erfolgt keine Gutschrift als Betriebsausflug, auch wenn der Name auf der Anwesenheitsliste steht.

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