Brille
Nach Durchführung einer G37-Untersuchung (Details siehe dort) für Mitarbeiter an einem Bildschirmarbeitsplatz besteht, sofern der Betriebsarzt dies bescheinigt, ein Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Die SPE Mühle hat für diesen Fall einen Rahmenvertrag mit der Fielmann AG geschlossen. Das Verfahren:
Wenn der Betriebsarzt die Notwendigkeit einer Brille bescheinigt, so erhält der Mitarbeiter gegen Vorlage der Bescheinigung in der Verwaltung einen „Gutschein“ für eine Brille. Mit diesem Schein kann in jeder Fielmann-Filiale in Deutschland eine Brille im Umfang des Rahmenvertrags bestellt werden.
Der Rahmenvertrag geht dabei über die gesetzlichen Vorschriften hinaus: Bestellt werden können Arbeitsplatzbrillen mit Kunststoffgläsern. Die Filiale berät, welche Gläser und Gestelle genau vom Vertrag abgedeckt sind.
Sollte eine höherwertige Brille gewünscht werden, so ist eine Verrechnung des Gutscheins möglich. Der Gutschein wird mit der SPE Mühle direkt abgerechnet, die Differenz muss im Laden durch den Mitarbeiter beglichen werden.
Der Erwerb einer Brille bei einem anderen Händler erfolgt immer vollständig auf eigene Kosten. Die direkte Auszahlung ist nicht möglich.