AU-Bescheinigung
Bei einer länger als drei Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit muss eine AU-Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden. Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrem Arzt dabei drei Dokumente:
- Eine AU – Bescheinigung für den Versicherungsnehmer
- Eine AU – Bescheinigung für den Arbeitgeber
- Eine AU – Bescheinigung für die Krankenkasse
Der Arbeitgeber erhält nur die Bescheinigung für den Arbeitgeber. Diese unterscheidet sich von den anderen Bescheinigungen dahingehend, dass KEINE Angaben zur Erkrankung (Diagnose-Schlüssel) zu finden sind.
Wichtig: Mindestens dann, wenn dem Arbeitgeber die AU-Bescheinigung vorgelegt wurde ist auch der Durchschlag für die Krankenkasse an die Krankenkasse zu geben!
Der Grund: Nach ca. 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung und der Bezug von KranArbeitsabbruch geht nicht bei Erkrankung eines Kindes – in diesem Fall erfolgt eine Freistellung nach §616 BGB für den Rest des Tags. Wird für diesen Tag ein ärztliches Attest über die Erkrankung des Kindes beigebracht, so werden die fehlenden Stunden bis zum Erreichen der Soll-Arbeitszeit wieder gutgeschrieben. Wichtig: Die Regelungen für Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung eines Kindes gelten nur für ganze Tage! Das „Kinderkrankengeld“ darf daher erst für den ersten vollständigen Tag der Abwesenheit beantragt werden.kengeld beginnt. Dabei muss die Arbeitsunfähigkeit nicht zusammenhängend sein – es genügen 6 Wochen innerhalb eines halben Jahres (die genaue Berechnung ist komplizierter). Nähert sich ein Arbeitnehmer der 6-Wochen-Grenze innerhalb eines Jahres wird die Krankenkasse nach einer eventuellen Zusammenrechnung von Zeiträumen befragt. Dabei werden die gemeldeten AUs nochmals übermittelt. Liegen der Krankenkasse keine Bescheinigungen vor kann diese auch keine Auskünfte zur Zusammenrechnung geben.
Da in den Arbeitgeberbescheinigungen keine Hinweise auf die Erkrankung zu finden sind muss der Arbeitgeber im Zweifel vom Bezug von Krankengeld ausgehen und die Gehaltszahlungen mindestens bis zur Klärung mit der Krankenkasse einstellen. Ein Zuschuss zum Krankengeld wird in dieser Zeit ebenfalls nicht gezahlt, da hierfür die Bescheinigung der Krankenkasse vorliegen muss.
Infobox
Hinweis: Von gesetzlich Versicherten können nur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf dem offiziellen Vordruck akzeptiert werden. Ferner muss das Datum der Feststellung spätestens auf dem 4. Tag der Krankheit liegen und der Beginn der Arbeitsunfähigkeit max. drei Tage vor dem Feststellungsdatum.