Inanspruchnahme des Betriebsarztes

Inanspruchnahme des Betriebsarztes

Seit kurzem kommt es gehäuft zu Anfragen von Mitarbeitern bei unserem Betriebsarzt Dr. Wienforth, meist wegen Einschätzung der Zugehörigkeit zu einer besonderen Risikogruppe. Hierzu nochmals eine wichtige Klarstellung:

Die direkte Kontaktaufnahme mit unserem Betriebsarzt ohne vorherige Abstimmung mit der Personalabteilung ist ausdrücklich untersagt!

Untersuchungen, die bei Dr. Wienforth durchgeführt werden, werden durch die SPE Mühle beauftragt. Nur auf diesem Wege beauftragte Untersuchungen werden auch von der SPE Mühle bezahlt. Beratungen, die von Mitarbeitern direkt in Anspruch genommen werden und bei denen Dr. Wienforth als Betriebsarzt angesprochen wird, müssen in der Regel als Privatbehandlung abgerechnet werden. Sofern keine Beauftragung durch die SPE Mühle vorliegt, wird die Rechnung an den Mitarbeiter zur Begleichung weitergeleitet. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet!

Zur Klärung der Einsatzfähigkeit in Bezug auf Vorerkrankungen ist seit gestern ein Verfahren bestimmt. Ich bitte dringend darum – sowohl um die Verwaltung als auch um Dr. Wienforth zu entlasten – den dort beschriebenen Weg einzuhalten!

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